Links
- Homepage der Marktgemeinde Türkheim
- Ansprechpartnerin für Türkheim bei der Caritas Mindelheim
- Online-Portal zur Flüchtlingshilfe im Unterallgäu
- Bistum Augsburg Flüchtlingshilfe
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Bayerischer Flüchtlingsrat
- PRO ASYL
- Informationsverbund Asyl & Migration
- Diakonisches Werk der EKD
- Caritasverband
- BAG Asyl in der Kirche
- Jesuiten Flüchtlingsdienst Deutschland
- Der Paritätische Wohlfahrtsverband
- Mediendienst Integration
- Materialien der UN-Refugee-Agency
- Materialien für den schulischen Religionsunterricht
DUBLIN III
Die Dublin-Verordnung besagt, dass derjenige Mitgliedstaat der EU für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, in dessen Territorium der Asylsuchende zuerst europäischen Boden betritt. Wird also festgestellt, dass ein Flüchtling z.B. schon in Italien registriert war, dann wird er nach Italien zurückgeschoben. Die krisengeschüttelten EU-Staaten im Süden oder Osten der EU haben kein soziales Netz für Flüchtlinge. Schon gegenüber den eigenen Staatsangehörigen ist der Sozialstaat zumeist schwach ausgestattet. Z.B. in Griechenland, Italien, Bulgarien oder Ungarn kämpfen Flüchtlinge ums Überleben, leben als Obdachlose auf der Straße, haben keinen Zugang zu medizinischer Versorgung und müssen betteln.